Beseitigungspflicht der "Hundehaufen"

Bitte beachten

Auf Gehwegen, in Pflanzbeeten entlang der Straßen, in öffentlichen Grünanlagen und sogar auf Kinderspielplätzen werden immer wieder „Häufchen“ abgesetzt. Hundekot ist nicht nur unansehnlich und ärgerlich, es kann auch gesundheitsschädlich sein, wenn Menschen, insbesondere Kinder, mit im Kot vorhandenen Krankheitserregern oder Wurmeiern in Kontakt kommen. Auch für die Gemeindebediensteten, die diese Anlagen pflegen müssen, bedeutet dies immer wieder eine Zumutung.

Mit ein wenig mehr Verantwortung und Sorgfalt können Sie als Hundehalter/in diese unappetitliche Seite der Hundehaltung vermeiden. Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Geh- und Radwege), landwirtschaftliche Wege und Flächen sowie alle öffentlichen Plätze und Grünflächen sind tabu für die Hinterlassenschaften der Hunde. Dies gilt erst recht für Kinderspielplätze. Die Verunreinigung der genannten Bereiche ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Verwarnungsgeld bzw. einer Geldbuße geahndet werden kann.

Erledigt der Hund sein „großes Geschäft“, so ist dieses sofort von den Hundehaltern/innen oder den Personen, die mit dem Hund spazieren gehen, zu entfernen und in den öffentlichen Abfallbehältern oder der eigenen Restmülltonne zu beseitigen.

In den Gemeindegebieten Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth sind an verschiedenen Standorten Hundekottüten-Spender aufgestellt. Bitte benutzen Sie diese auch.

Im Gemeindegebiet Buckenhof sind an verschiedenen Standorten Abfallbehälter für Hundekot aufgestellt. Die Behälter sind ausschließlich für verknotete mit Hundekot befüllte, kleine Plastiktüten bestimmt.

Die Gemeinden möchten bei der Problembeseitigung gerne behilflich sein.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Ihr Bauamt

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Tel.: 09131 5069-0
Fax: 09131 5069-109
E-Mail: mail@vg-uttenreuth.de

Zum Seitenanfang