Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen

Die Gemeinde Spardorf fördert im Interesse der Allgemeinheit die Arbeit der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen und Initiativen und gewährt laufende Zuschüsse für die allgemeinen Verwaltungs- und Vereinskosten.

Zudem besteht die Möglichkeit auf Förderung

  • des Sports
  • ehrenamtlicher Mitglieder der Jugendarbeit
  • für Investitionsmaßnahmen
  • für Vereinsjubiläum
  • auf Überlassung von Grundstücken, Räumen, Sport- und Mehrzweckhallen oder
  • für aussergewöhnliche Leistungen und Erfolge

Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Richtlinie der Gemeinde Spardorf zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen (PDF 140 KB - zum Download)

Beantragung des allgemeinen Zuschusses

Die Gemeinde gewährt den Vereinen laufende Zuschüsse für die allgemeinen Verwaltungs- und Vereinskosten.

Maßgeblich für deren Höhe ist die Anzahl der Vereinsmitglieder:

Anzahl der VereinsmitgliederJahreszuschuss
bis 50 Mitglieder300 EUR
51 bis 500 Mitglieder600 EUR
mehr als 500900 EUR

Für die Berechnung der Förderung dieser Richtlinie wird die Zahl der Vereinsmitglieder mit Stand zum 1.1. des Jahres in dem der Zuschuss gewährt werden soll - als Grundlage herangezogen.

Antragsformular für den allgemeinen Zuschuss:

Beantragung von weitergehenden Zuschüssen für die Vereine

Förderanträge zu "Förderung des Sports - ehrenamtlicher Mitglieder der Jugendarbeit - Investitionsmaßnahmen - Vereinsjubiläum - Überlassung von Grundstücken, Räumen, Sport- und Mehrzweckhallen oder aussergewöhnlichen Leistungen und Erfolge" stellen Sie bitte per E-Mail an katja.noelp@vg-uttenreuth.de

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