Förderung der Nutzung von Solarenergie

Die Gemeinde Spardorf fördert seit 01.08.2021 mit einem Geldzuschuss die Errichtung von privaten Anlagen zur Nutzung von Solarenergie.  Gefördert werden:

  • PV-Anlagen (150 EUR / kWp; max. 750 EUR)
  • Plugin-PV-Anlagen, "Balkonkraftwerke" (50 EUR / 100 Wp; max. 200 EUR)
  • Batteriestromspeicher für PV-Anlagen (80 EUR / kWh; max. 800 EUR)
  • Notstromfähigkeit für PV-Anlagen (500 EUR pauschal)
  • Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung (120 EUR / qm Kollektorfläche; max. 2.000 EUR)
  • Solarthermieanlagen ohne Heizungsunterstützung (75 EUR / qm Kollektorfläche; max. 1.200 EUR)
Wichtig:
  • Beachten Sie die Förderrichtlinie (PDF zum Downlaod)
  • Es werden nur Vorhaben gefördert, deren Umsetzung nach dem 1.1.2024 begonnen wurde.
  • Die Förderung beträgt höchstens 60% der Investitionskosten.
Formulare:

Häufige Fragen:

 

  • Brauche ich ein Angebot, um die Förderung beantragen zu können?
    Nein.

 

  • Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
    Sobald Sie die Umsetzung der Maßnahme abgeschlossen haben, kann die Auszahlung des Zuschusses erfolgen. Hierzu müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
    - Rechnung und Bankauszug als Zahlungsnachweis
    Bei PV-Anlagen und Batteriespeichern:
    - Nachweis über die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger
    - Nachweis über die Eintragung in das Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur
    - Inbetriebnahmeprotokoll durch einen Fachbetrieb
    - Einverständniserklärung Ihres Vermieters bzw. ggf. des Miteigentümers

 

  • Wie lange kann die Förderung beantragt werden?
    Nach Antragstellung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Auszahlung zu beantragen.

 

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