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Gemeinde Spardorf
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
Telefon: | 09131 5069-0 |
E-Mail: | info@spardorf.de |
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Der Gemeinderat der Gemeinde Spardorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.06.2022 den Bebauungsplan Nr. S 23/1 Schulzentrum, 5. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt hiermit in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth) im Bauamt, 1. Obergeschoss (Zimmer 05) während der allgemeinen Öffnungszeiten (s.u.) oder nach telefonischer Vereinbarung bei Frau Malik Tel. 09131-5069-111 oder Frau Spähn Tel. 09131-5069-112 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch kein Parteiverkehr.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs der Bauleitpläne o. M.,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021)
Spardorf, den 14.10.2022
Gez. Wasielewski
1. Bürgermeister
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Mit Bescheid vom 05.09.2022 Aktenzeichen Nr. 62.1 6100/154/VII/21 hat das Landratsamt Erlangen -Höchstadt die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spardorf für das Gebiet des „Schulzentrum“, hier 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. S 23/1 „Schulzentrum“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth im 1. Obergeschoss, SG 11 Zimmer Nr. 05 , Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth bei Frau Malik per Telefon. 09131-5069-111 oder Frau Spähn per Telefon (0 91 31 -50 69-112) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00Uhr
Mittwoch kein Parteiverkehr
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs der Bauleitpläne o. M.,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021)
Spardorf, den 14.10.2022
gez. Wasielewski
1. Bürgermeister