Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. S 23/1 „Schulzentrum“,
6. Änderung 
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Spardorf hat in öffentlicher Sitzung am 18.07.2023 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. S 23/1 „Schulzentrum“ aufzustellen.

Wesentliches Ziel der Planung ist es, einen Neubau für die Grundschule ist zu ermöglichen. Die Gemeinde Spardorf hat bereits im Jahre 2022 den Bebauungsplan im Zuge der 5. Änderung an einen geplanten Schulneubau angepasst. Der nun vorliegende Hochbauentwurf des neuen Gebäudes, widerspricht diesen Festsetzungen, so dass der Bebauungsplan im Zuge eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB als 6. Änderung angepasst werden muss.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von ungefähr 1,46 ha, umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 89/2 und 89/3 Gemarkung Spardorf und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18.07.2023 den Entwurf der 6.Änderung in der Fassung vom 18.07.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 18.07.2023 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der Schalltechnischen Untersuchung (wesentliche umweltbezogene Unterlage) in der Zeit vom

14. August 2023 bis einschließlich 22.September 2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth) im Foyer des Haupteingangs öffentlich aus, der Zugang ist ständig barrierefrei.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: Kein Parteiverkehr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Auf Wunsch wird die Planung erörtert. Wir bitten hierzu um vorherige telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. 09131/5069-111 oder Tel.-Nr. 09131/5069-112. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt (bauleitplanung@vg-uttenreuth.de) oder auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Plan S23/1

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der Bauleitplanungen (ohne Maßstab), (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)

 

Spardorf, den 27.07.2023

gez.

Andreas Wasielewski
1. Bürgermeister

Anlagen:
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