Bodenrichtwerte

Bekanntmachung für die Gemeinde Spardorf über die Ermittlung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, nach dem Baugesetzbuch und BayGaV (Gutachterausschuss-Verordnung) vom 05.04.2005 zuletzt geändert 26.03.2019, GVBl. S. 98.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 für die Gemeindegebiete der vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth folgende Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen ermittelt, wobei der Stichtag der Ermittlung der Bodenrichtwerte der 01.01.2022 ist:

Gemeinde/Gemarkung
Ortsteil
Richtwert 2022
€/m²
erschließungsbeitragsfrei (ebf)
erschließungsbeitragspflichtig (ebp)
Spardorf 
Ackerland
4,20ebf
Grünland6,60ebf
Waldflächen

1,30

ebf
Spardorf825ebf
Spardorf-West920ebf
Spardorf - Alte Ziegelei
südlich (MI)
395ebp
Spardorf - Alte Ziegelei
nördlich (Rohbauland)
340ebp

Außerdem sind die Bodenrichtwerte nun kostenfrei über das Internet einsehbar sind. Eine Einsichtnahme ist kostenfrei möglich. Schriftliche erteilte Auskünfte sind weiterhin gebührenpflichtig.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes/ Gutachterausschuss www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/grundstueckswerte-gebuehren-gutachterausschuss oder unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

Nur eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.

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