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Gemeinde Spardorf
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
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Aktuell läuft die Auswertung der Rückmeldung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB. Diese wird dann demnächst im Gemeinderat behandelt.
Die nun vorliegende Planung des Architekturbüros Lübeck Summa (Erlangen) knüpft an eine bereits in den Jahren 2009 bis 2014 erstellte Vorplanung an. In der Legislaturperiode 2014 bis 2020 war die Entwicklung des Baugebiets nicht fortgeführt worden. Im Sommer 2021 wurden die Planungen dann wieder aufgenommen und seitdem in wesentlichen Teilen an die heutigen Anforderungen angepasst.
Nach aktuellem Stand wird die derzeit in Privateigentum stehende Fläche vom Eigentümer im Ganzen nach den Vorgaben der Gemeinde Spardorf auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt. Im westlichen Teil sollen Eigentums- und Mietwohnungen unterschiedlicher Größen und Ausstattungen entstehen. Auf dem östlichen Teil des Geländes ist eine Bebauung mit Stadt- bzw. Reihenhäusern angedacht.
Besonders wichtig war den Planern, eine nachhaltige und städtebaulich ansprechende Bebauung umzusetzen. Die Wegführung im neuen Wohngebiet ermöglicht eine gute Integration in den bestehenden Ort und den schnellen Zugang zur Natur. Ein Parkdeck für das gesamte Quartier und ein Carsharing-Angebot sollen eingerichtet werden.
Damit in erster Linie der Bedarf der bereits in Spardorf ansässigen Personen bedient werden kann, hatte die Gemeinde eine umfangreiche Umfrage gestartet, an der sich zahlreiche Spardorferinnen und Spardorfer beteiligt haben. Somit kann der neue Wohnraum sehr gut auf die in Spardorf bestehenden Bedarfe abgestimmt werden. Dies betrifft vor allem altersgerechten Wohnraum, wenn man im Alter auf andere Wohnverhältnisse wechseln möchte sowie Wohnungen und Baugrundstücke für junge Familien. Bei den weiteren Planungen wird es neben den konkreten Belangen der Bauleitplanung auch um eine angemessene Beteiligung des Vorhabenträgers an den der Gemeinde enstehenden Folgekosten vor allem für Schule und Betreuungseinrichtungen sowie den erforderlichen Umfang geförderten („bezahlbaren“) Wohnraums gehen.
05.01.2023
Aufstellungsbeschluss für einen (neuen) Beabuungsplan mit der Bezeichnung "Nördliche Ziegelei"
19.03.2024
nicht-öffentlicher Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag
08.07.-09.08.2024
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB
Aktueller Stand:
/ Rücklauf aus Öffentlickeitsbeteiligung wird durch Fachplaner ausgewertet
/ Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrags
Nächster Schritt:
/ Abwägung der Einwendungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; ggf. Anpassung der Planung und erneute Auslegung der Planunterlagen